Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern

Wandmalerei

1. Allgemeines
Beurlaubungen können nur auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten, der eine Begründung enthalten muss, erfolgen. Dieser Antrag erfolgt formlos. Die Anträge und Benachrichtigungen kommen zu den Schulakten.

 

2. Einzelstunden
Der/die Klassenlehrer/in entscheidet nach Absprache mit dem/der betreffenden Fachlehrer/in. Der Bescheid wird mündlich gegeben. Am Montag nach der Konfirmation kann der/die Schüler/in max. zwei Stunden vormittags oder nachmittags beurlaubt werden.

 

3. Beurlaubung für einen Tag
Der Antrag muss mindestens drei Tage vorher eingereicht werden. Der/die Klassenlehrer/in entscheidet.

 

4. Beurlaubung von 2 Tagen bis zu 4 Wochen
Der Antrag muss mit einer ausführlichen Begründung mindestens eine Woche vorher beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin eingereicht werden. Diese/r leitet den Antrag an die Schulleitung weiter, die dann entscheidet. Der Bescheid an die Eltern erfolgt schriftlich.

 

5. Sonderregelung bei Beurlaubungswünschen direkt vor und nach den Ferien
Dies gilt auch bereits ab einem Tag. Das Verfahren verläuft wie bei Punkt 4 "Beurlaubung von 2 Tagen bis zu 4 Wochen". An den Tagen direkt vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung grundsätzlich nur ausnahmsweise gewährt werden.